Informationen

Wasser für Generationen

Seit über 60 Jahren versorgt der Wasserbeschaffungsverband Neger die Menschen im Negertal mit Trink- und Brauchwasser. Die Sicherstellung einer nachhaltigen, regionalen Wasserversorgung wird zu einer immer größeren Herausforderung. Deshalb hat der Vorstand in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte initiiert, um den Verband zukunftsweisend auszurichten.

So ist bspw. 2016 eine neue Technologie zur Wasseraufbereitung mittels Ultrafiltration in Betrieb genommen worden. Ein weiteres ambitioniertes Projekt ist die Erhöhung der Ausfallsicherheit, dass sowohl technische Aspekte als auch einen großen Wert auf die Sensibilisierung der Bevölkerung legt. Dies ist besonders wichtig, um auch in Krisenzeiten eine stabile Wasserversorgung gewährleisten zu können. Die Bürgerinnen und Bürger werden dazu umfangreich informiert und zeitnah über Maßnahmen und Entwicklungen benachrichtigt. Die Kommunikation bei Störungen und geplanten Wartungsarbeiten erfolgen über unsere Webseite und dem Messengerdienst WhatsApp. Damit wird generationsübergreifend das Verständnis für eine nachhaltige Wasserversorgung gefördert.

Rund ums Wasser: Bewusster Umgang mit der kostbaren Ressource

Wassersparen war lange Zeit in Mode, mit spürbaren Effekten: Mittlerweile haben wir in Deutschland flächendeckend wassersparende Armaturen im Einsatz. Kaum ein WC ohne Sparspültaste oder Waschmaschinen mit Ökoprogramm. Das zeigt sich im Verbrauch: Anfang der 1990er Jahre haben wir noch über 144 Liter pro Person am Tag gebraucht, derzeit sind es ca. 120 Liter/Tag (43.000 Liter /Jahr » 43 m³ pro Jahr). Wasser spielt für unsere Existenz aus mehreren Gründen eine lebenswichtige Rolle:

  • Hydratation und Körperfunktionen: Wasser ist ein Grundnahrungsmittel, das unseren Körper mit Nährstoffen versorgt und unsere Körperfunktionen aufrechterhält. Ohne ausreichend Wasser würden wir dehydrieren, was zu gesundheitlichen Problemen führt.
  • Ausscheidung von Giftstoffen: Wasser hilft dabei, Giftstoffe auszuscheiden. Es ist essentiell für die Funktion unserer Nieren, die Abfallprodukte aus dem Blut filtern und über den Urin ausscheiden.
  • Optimale Wirkung von Medikamenten und Nährstoffen: Wasser sorgt dafür, dass Medikamente und Nährstoffe optimal wirken können. Es verdünnt Stoffwechselabfallprodukte und unterstützt den Transport von Nährstoffen im Körper.
  • Regulierung der Körpertemperatur: Wasser spielt eine entscheidende Rolle bei der Regulierung der Körpertemperatur. Es hilft, Überhitzung oder Unterkühlung zu vermeiden.
  • Grundlage des Lebens: Wasser ist nicht nur zum Trinken da. Es wird auch für Kochen, Reinigung und Energieerzeugung verwendet. Ohne Wasser könnten wir nicht überleben.

Insgesamt ist Wasser ein unverzichtbares Element für unsere Gesundheit, unser Wohlbefinden und unsere Existenz. Daher sollten wir stets darauf achten, ausreichend Wasser zu trinken und diese lebenswichtige Ressource zu schützen!

Rechtliches

Eine gesetztes- und richtlinienkonforme Aufgabenerfüllung ist uns sehr wichtig. Die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher hat oberste Priorität! Auch als kleiner Verband und ehrenamtlicher Vorstand sind wir bestrebt, die Sicherstellung der Richtlinien zu gewährleisten. Wir stellen das sicher, indem wir die Anforderungen in unsere internen Prozesse und Standards etablieren. Diese Regelwerke werden beharrlich (weiter-)entwickelt und angewendet. Bei Unsicherheiten wenden wir uns an die entsprechenden Stellen. Unsere Aktivitäten und Fortschritte berichten wir fortlaufend an unsere Mitglieder und an die (Aufsichts-)Behörden.

Auswahl gesetzlicher Grundlagen und Regelwerke:

Bundesgesetze:

Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) Bundesgesetzblatt

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser https://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/159/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/inhalts_bersicht.html

Landesgesetzte:

Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405) im Lande Nordrhein-Westfalen (NRW AGWVG) Link

Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -) 

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz) 

Verpflichtendes Risikomanagement für Trinkwasserversorger

Spätestens mit der neuen TrinkwasserVerordnung 2023 (TrinkwV) sowie der Trinkwasser-Einzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) sind die Wasserversorger dazu verpflichtet, ein wirksames Risikomanagement zu etablieren. Eine allzeit sichere, wirtschaftliche und funktionierende Wasserversorgung zu gewährleisten ist nur möglich, wenn das Wasserversorgungssystem von dem Wasserdargebot bis hin zur Übergabe an den Endkunden einwandfrei funktioniert. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Neben technischen und wirtschaftlichen Gefährdungspotentialen sind bspw. Verschmutzungen und Kontaminationen mit Bakterien denkbare Szenarien. Entsprechend sind die latenten Risiken nicht völlig auszuschließen. Um diese Risiken jedoch „beherrschbar“ zu machen, fordern die Richtlinien ein systematisches Risikomanagement über die vollständige Versorgungskette ein.

Auf Basis des Trinkwassersicherheitsplan der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zielen unsere Aktivitäten darauf ab, die Analyse, Bewertung und Kontrolle von Risiken unseres Wasserversorgungssystems (Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung) zu identifizieren, zu bewerten und zu beherrschen.

Anforderungen und Maßnahmen für Wasserversorger gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) bei der Nichteinhaltung von Grenzwerten und Anforderungen bei außergewöhnlichen Vorkommnissen

Öffentliche Wasserversorger sind gemäß §§ 41 bis 69 verpflichtet, regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen durchzuführen und bei Abweichungen oder Grenzwertüberschreitungen Maßnahmenpläne zu erstellen und umzusetzen.

Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen und Unterbrechungen

Sollten bei den Trinkwasseruntersuchungen Abweichungen oder Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden, sind die Wasserversorger verpflichtet, umgehend Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem:

  • Erstellung eines Maßnahmenplans: Dieser Plan beschreibt die Schritte, die unternommen werden müssen, um die Trinkwasserqualität wiederherzustellen.
  • Information der Verbraucher: Die betroffenen Verbraucher müssen über die Abweichungen und die geplanten Maßnahmen informiert werden.
  • Zusätzliche Untersuchungen: Es müssen zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden, um die Ursache der Abweichungen zu identifizieren und zu beheben.

 

Maßnahmenplan gemäß §§ 50 ff. der TrinkwV

1. Regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen

Öffentliche Wasserversorger sind verpflichtet, regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Diese Untersuchungen umfassen:

  • Mikrobiologische Parameter: Untersuchung auf Bakterien, Viren und andere Mikroorganismen.
  • Chemische Parameter: Überprüfung auf chemische Verunreinigungen wie Schwermetalle, Pestizide und andere Schadstoffe.
  • Physikalische Parameter: Messung von Temperatur, pH-Wert und Leitfähigkeit des Wassers.

2. Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen

Sollten bei den Untersuchungen Abweichungen oder Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden, sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Sofortige Information der Verbraucher: Die betroffenen Verbraucher müssen umgehend über die Abweichungen informiert werden.
  • Erstellung eines Maßnahmenplans: Ein detaillierter Plan, der die Schritte zur Behebung der Abweichungen beschreibt, muss erstellt werden.
  • Zusätzliche Untersuchungen: Es müssen zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden, um die Ursache der Abweichungen zu identifizieren und zu beheben.
  • Erhöhung der Überwachungsfrequenz: Die Häufigkeit der Untersuchungen muss erhöht werden, bis die Abweichungen behoben sind.

3. Maßnahmen bei Unterbrechungen der Wasserversorgung

Bei Unterbrechungen der Wasserversorgung sind folgende Schritte zu unternehmen:

  • Notfallversorgung: Sicherstellung einer Notfallversorgung der betroffenen Gebiete mit Trinkwasser.
  • Information der Verbraucher: Die betroffenen Verbraucher müssen über die Ursache und die voraussichtliche Dauer der Unterbrechung informiert werden.
  • Wiederherstellung der Versorgung: Schnellstmögliche Wiederherstellung der regulären Wasserversorgung.

Links zu trinkwasserbezogenen Verbraucherempfehlungen und Informationen

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert.

Das Logo vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Das Logo des vom Bigge Land - Echt.Zunkunft. Attendorn. Drolshagen. Olpe. Wenden.
Das Logo des Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen