Bekanntmachungen
Wasserbeschaffenheit – Wasserhärte gem. § 9 WRMG Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln
Die Wasserhärte wird durch Calcium bestimmt, das natürlicher Bestandteil des Trinkwassers ist. Die Menge der im Wasser gelösten Calcium-Ionen bestimmt den Härtebereich des Wassers. Calcium ist neben weiteren Mineralien natürlicher Bestandteil der Erdkruste und somit auch des Trinkwassers.
- Härtebereich 1 (weich): weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht ca. 60 mg/l)
- Härtebereich 2 (mittel): 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht ca. 60 bis 100 mg/l)
- Härtebereich 3 (hart): mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (über ca. 100 mg/l)
Die Härte unseres Trinkwassers liegt regelmäßig unter 0,9 und pendelt i. d. R um 0,8 in mmol/L
Über den aktuellen Wert berichten wir regelmäßig in der Jahreshauptversammlung!