Bekanntmachungen

Wasserbeschaffenheit – Wasserhärte gem. § 9 WRMG Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln 

Die Wasserhärte wird durch Calcium bestimmt, das natürlicher Bestandteil des Trinkwassers ist. Die Menge der im Wasser gelösten Calcium-Ionen bestimmt den Härtebereich des Wassers. Calcium ist neben weiteren Mineralien natürlicher Bestandteil der Erdkruste und somit auch des Trinkwassers.

  • Härtebereich 1 (weich): weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht ca. 60 mg/l)
  • Härtebereich 2 (mittel): 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht ca. 60 bis 100 mg/l)
  • Härtebereich 3 (hart): mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (über ca. 100 mg/l)

Die Härte unseres Trinkwassers liegt regelmäßig unter 0,9 und pendelt i. d. R um 0,8 in mmol/L

Über den aktuellen Wert berichten wir regelmäßig in der Jahreshauptversammlung!

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert.

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