Der Verein

Vereinszweck

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Umgestaltung des alten Schützenplatzes zu einem attraktiven Treffpunkt im Negertal im Rahmen des LEADER-Projekts konkretisierten sich die im Dorf bereits diskutierten Ideen zur Gründung eines Vereins, der dieses Projekt koordinieren und außerdem auch das Dorfbild und die Dorfgemeinschaft fördern sollte.

In der Gründungsversammlung zum Dorfgemeinschaftsverein Negertal e.V. am 14.08.2015 wurde festgehalten, dass die Schwerpunkte des Vereins in der Verwaltung von Geldern sowie in der Förderung der Dorfgemeinschaft liegen sollen.

Daraus ergaben sich neben dem Projekt Mehrgenerationenplatz vielfältige Aktivitäten wie regelmäßige Säuberungsaktionen, die Kartierung der Bänke im Ortsbereich, die Pflege des Maibaums und seit kurzem die Durchführung einer Wanderung mit anschließendem Grillen.

Auszug aus Satzung bezüglich Zweck:

 

§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit

1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde der Dorfgemeinschaft von Neger in jeglicher Form. Zu dieser Dorfgemeinschaft zählen auch die Nachbarorte Kessenhammer, Howald und Haardt. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Die Verschönerung des Ortsbilds, die Pflege und Erhaltung des alten Brauchtums sowie Vernetzung und Ausbau der Sport- und Kulturangebote.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4. Bei Auflösung und Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins – nach Abzug der Verbindlichkeiten – an die Stadt Olpe mit der Maßgabe, dass es unmittelbar und ausschließlich in der Ortschaft Neger für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung verwendet wird.

Mitglied werden

  • Mitglied kann jede natürliche Person ab Vollendung des 14. Lebensjahres oder jede juristische Person werden, die bestrebt ist, den Zweck des Vereins und den Verein selbst zu fördern.
  • Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher oder mündlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist.
  • Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
  • Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein personenbezogene Daten des Mitglieds auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Familienstand, Eintrittsdatum, Auszeichnungen, Bankverbindung und weitere dem Vereinszweck dienen-de Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
  • Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des DSGVO per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht eingegangen werden.
  • Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied ebenfalls einverstanden, dass Fotos von Veranstaltungen des Vereins, auf denen das Mitglied abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen des Vereins, z.B. auf der Homepage oder in Festschriften veröffentlicht werden. Jedes Mitglied hat das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die Veröffentlichung wäre nach § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie auch ohne Zustimmung zulässig.
  • Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die üblichen Veröffentlichungen im Internet, in der Presse oder am "Schwarzen Brett" bzw. an dem ortsüblichen Anschlagskästen. Übliche Veröffentlichungen sind unter anderem Dienstpläne, Protokolle, Berichte, Ansprachen auf Festivitäten des Vereins und in der Versammlung etc. in denen u.a. der Name im Zusammenhang mit Vereinszugehörigkeit, Jubiläen, Spenden, Diensten o.ä. genannt werden kann.
  • Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. Übermittlung an Dritte) ist - mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen Mitgliedermeldung, Kontaktdaten sowie Bildern von Vorstand, Jubilaren und weiteren Mitgliedern an die jeweiligen Dachverbände zum Zwecke von Ehrungen und zur Erlangung von Startberechtigungen an entsprechende Verbände - nicht zulässig

Beitrittserklärung als pdf downloaden

Spenden

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert.

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Das Logo des vom Bigge Land - Echt.Zunkunft. Attendorn. Drolshagen. Olpe. Wenden.
Das Logo des Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen